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Ausbau des Frankfurter Flughafens
VGH Kassel entscheidet im Streit um Gutachterkosten zugunsten des BUND Wirtschaftsminister Posch und die FRAPORT AG sind mit ihrem Versuch gescheitert, dem BUND insgesamt rund 300.000 EUR an Gutachterkosten aufzuerlegen.
Der hessische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) begrüßt die abschließende Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH) in Kassel, wonach der Umweltverband nicht die Gutachterkosten des Landes Hessen und der FRAPORT AG übernehmen muss.
Michael Rothkegel, BUND-Geschäftsführer: „Wir sind froh und erleichtert, dass dieser Versuch, unseren Verband finanziell zu schädigen, gescheitert ist.“
Das Wirtschaftsministerium und die FRAPORT AG hatten im Nachgang des inzwischen rechtskräftig beendeten Klageverfahrens des BUND gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens beim VGH in Kassel beantragt, dem BUND die Übernahme von eigenen Gutachterkosten in Höhe von insgesamt rund 300.000 EUR aufzuerlegen. Die Beauftragung dieser Gutachten soll nach deren Auffassung notwendig gewesen sein, um die Klage des BUND abzuwehren.
„Das Ansinnen des Wirtschaftsministeriums und der FRAPORT AG waren in dieser Form ohne Beispiel in der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit. Hier wurde offenkundig der Versuch unternommen, unseren Verband mit untragbaren Kostenrisiken zu belasten und so künftig von Verbandsklagen gegen Genehmigungsbescheide abzuschrecken“, vermutet Michael Rothkegel.
Der VGH in Kassel hat nunmehr klargestellt, dass das Wirtschaftsministerium (Genehmigungsbehörde) wie die FRAPORT AG (Antragstellerin) grundsätzlich keinen Anspruch haben, Kosten für in einem Gerichtsverfahren auf eigene Initiative beauftragte Gutachten erstattet zu bekommen. Die Genehmigungsbehörde müsse vielmehr bereits im Genehmigungsverfahren alle nötigen Ermittlungen anstellen und nötigenfalls Gutachten hierzu einholen. Den Vorhabensträger treffe eine entsprechende Verpflichtung im Hinblick auf seinen Wunsch nach einer Genehmigung seines Vorhabens.
Die den BUND vertretende Rechtsanwältin Ursula Philipp-Gerlach erläutert: „Wenn die im Genehmigungsverfahren durchgeführten Ermittlungen aus Sicht der Genehmigungsbehörde bzw. des Vorhabensträgers nicht ausreichen, um eine Klage abzuwehren, lässt dies auf Defizite im Genehmigungsverfahren schließen. Deren Behebung im Gerichtsverfahren kann nicht zu Kostenlasten des Klägers gehen. Die Entscheidung des VGH entspricht auch den Vorgaben des Grundgesetzes und des Europäischen Gemeinschaftsrechts, wonach der Zugang zu einer gerichtlichen Überprüfung nicht an der Hürde eines untragbaren oder unkalkulierbaren Kostenrisiko scheitern darf.“
Die Lufthansa wird ab April 2011 als erste Flugsellschaft der Welt Bio-Kerosin im normalen Flugbetrieb testen. Einerseits ist es zu begrüßen, dass Alternativen zum fossilen Kerosin erprobt werden, anderseits verdrängt der Anbau der Jatrophanuss die Nahrungsmittellandwirtschaft in Asien und Afrika. Gerade aber in diesen Länder leiden viele Menschen unter Hunger und deshalb ist der Einsatz von Bio-Kerosin doch sehr fragwürdig.
Solange Menschen hungern, dürfen Lebensmittel nicht für den Benzin- und Kerosinersatz verwendet werden.
Es gibt aus aktueller Sicht nur eine vernünftige Lösung und dies bedeutet den Individualverkehr in den reichen westlichen Länder zu reduzieren.
Siehe auch biofuelwatch.